Regelungsvorhaben
Umsetzung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
15.08.2025
Beschreibung:
ur Umsetzung der geänderten KH-Richtlinie wurde das PflVG geändert. Fast alle Fahrzeuge, die ausschließlich auf eingefriedetem Gebiet gebraucht werden, sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. Der GDV möchte, dass auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit über 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von der Versicherungspflicht ausgenommen werden, so dass sie - weiterhin - in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert werden können.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 229/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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