Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV

Angegeben von:
Hynamics Deutschland GmbH (R006849) am 14.08.2025

Beschreibung:
Hynamics plädiert dafür, die im Delegierten Rechtsakt 2023/1184 festgelegten aktuellen Strombezugskriterien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auf das Jahr 2035 zu verschieben.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV) Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507150013 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.06.2025 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern