Regelungsvorhaben

§ 151d SGB VI: aba begrüßt Einbeziehung des PSVaG in automatisierte, digitale Verfahren, empfiehlt Einbeziehung auch von Trägern der bAV

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 12.08.2025

Beschreibung:
Die aba die Schaffung automatisierter, digitaler Verfahren für den PSVaG (§ 151d SGB VI-E). Wünschenswert wäre auch ein Anschluss von bAV-Trägern. Die Klarstellung in § 187a Abs. 1a SGB VI Klarstellung zur Intention des Gesetzgebers begrüßen wir ausdrücklich. Flankierend dazu sollte eine Änderung des § 69 Abs. 2 SGB X erfolgen, u.a. zu Reduktion von unverhältnismäßigen Aufwänden bei der Abfrage von Sterbedaten bzw. Lebensbescheinigungen. Der Lebensnachweis als digitaler Service steht nur auf tariflicher Grundlage errichteten Versorgungseinrichtungen offen und schließt zu deren Nachteil viele Einrichtungen der bAV von diesem Verfahren aus. Außerdem: AG mit Direktzusagen und Unterstützungskassen sollten am Abfrageverfahren für die Steuer-ID nach § 22a Abs. 2 EStG teilnehmen dürfen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 25.07.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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