Regelungsvorhaben
§ 236 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VAG-E: aba begrüßt Ergänzung der Leistungsformerbringung um Ratenzahlung und Sterbegeld an Dritte
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
12.08.2025
Beschreibung:
Bei der Übertragung von Versorgungsanrechten auf einen Pensionsfonds (PF) gem. § 3 Nr. 66 EStG besteht für PF das praktische Bedürfnis, auch Ratenzahlungen erbringen zu können. Dies ist bislang aufsichtsrechtlich nur über eine BaFin-Verlautbarung in einer FAQ-Liste vom 09.08.2021 flankiert. Eine explizite Verankerung in § 236 Abs. 1 VAG-E erscheint daher sinnvoll. Bei der Formulierung in der Begründung (so dass der Pensionsfonds den Versorgungsberechtigten das Recht einräumen kann, die Leistung als lebenslange Zahlung oder als Kapitalzahlung in Raten in Anspruch zu nehmen) bitten wir darum,, um ein Exklusivitätsverhältnis zu vermeiden, lebenslange Zahlung und Kapitalzahlung in Raten nicht mit einem oder zu verbinden, sondern mit einem und oder zumindest mit einem und/oder.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang)
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]