Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Geringverdienerförderung: aba begrüßt Erhöhung des Förderbetrags und Dyn. Einkommensgrenze, rät zu Erhöhung des Fördersatzes u. früherem Inkrafttreten

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 12.08.2025

Beschreibung:
Die aba begrüßt die Anhebung des Förderbetrags von 288 auf 360 € und die daraus resultierende Erhöhung der steuerlich geförderten Beiträge von 960 auf 1.200 € (§ 100 Abs. 2 und Abs. 6 EStG). Darüber hinaus begrüßen wir die Kopplung der Einkommensgrenzen für die Förderberechtigten an die BBG (3% der BBG) sowie die gegenüber dem aktuellen Stand leichte Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 2.575 auf 2.898 € (§ 100 Abs. 3 Ziff. 3 EStG). Für Arbeitgeber stellt die Höhe des Fördersatzes den Anreiz zur Erteilung solcher zusätzlichen Betriebsrentenzusagen dar. Wir regen daher an, den Förderprozentsatz von 30% auf 40% oder 50% anzuheben. Außerdem sollten die Änderungen nicht erst zum 01.01.2027 in Kraft treten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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