Regelungsvorhaben

aba begrüßt steuerrechtl. Flankierung neuer Regelungen zur Abfindung, empfiehlt Berücksichtung v. Personen außerhalb des BetrAVG-Anwendungsbereichs

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 12.08.2025

Beschreibung:
Die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG-E wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings knüpft die Steuerfreistellung in § 3 Nr. 55c EStG an den § 3 Abs. 2a BetrAVG an. Rein formal greift diese dann nicht für Personenkreise, die nicht unter das BetrAVG fallen. Hier sollte baldmöglichst im BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung klargestellt werden, dass die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG auch für Personenkreise, für die das BetrAVG nicht gilt, greift. Die mitunter aufwändige Prüfung, ob jemand in den Anwendungsbereich des BetrAVG fällt oder nicht, würde damit obsolet.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 25.07.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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