Regelungsvorhaben

Gestrichene Regelungen des § 21 Abs. 2 BetrAVG zur Klarheit in Begründung aufnehmen

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 12.08.2025

Beschreibung:
Die beabsichtigte Streichung der Absätze 2 und 3 in § 21 BetrAVG ist nachvollziehbar, da die Sachverhalte teilweise in § 24 BetrAVG geregelt werden sollen bzw. eine ohnehin bei den Tarifpartnern herrschende Praxis widerspiegeln. Wir empfehlen aber, dass die gestrichenen Regelungen in die Gesetzesbegründung aufgenommen werden. Sie gehen nämlich teilweise über den Wortlaut des § 24 Abs. 4 BetrAVG hinaus.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 25.07.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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