Regelungsvorhaben
Nachbesserung der Leitlinien der EU-Kommission zur Konkretisierung des Anwendungsbereichs von KI-Modellen mit allg. Verwendungszweck
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
12.08.2025
Beschreibung:
Der DAV sieht weiterhin Klarstellungsbedarf in Bezug auf die Kategorisierung eines KI-Systems als Hochrisiko-KI, besteht auf die menschliche Letztentscheidung und warnt vor menschlichen Tendenzen, automatisierten Systemen übermäßig zu vertrauen (sog. automation bias).
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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SG2508120019 (PDF - 56 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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