Regelungsvorhaben

Telematikinfrastruktur: Zugriff durch gesetzliche Vertreter ermöglichen

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 11.08.2025

Beschreibung:
Innerhalb der TI muss es möglich sein, dass sich Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter, z.B. Kinder durch ihre Eltern, vertreten lassen können. Die Besonderheiten der privaten Krankenversicherten müssen berücksichtigt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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