Regelungsvorhaben
Telematikinfrastruktur: Zugriff durch gesetzliche Vertreter ermöglichen
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
11.08.2025
Beschreibung:
Innerhalb der TI muss es möglich sein, dass sich Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter, z.B. Kinder durch ihre Eltern, vertreten lassen können. Die Besonderheiten der privaten Krankenversicherten müssen berücksichtigt werden.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]