Regelungsvorhaben

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Angegeben von:
FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland (R000314) am 11.08.2025

Beschreibung:
Für die „Vision Zero“ braucht es eine validere Unfallstatistik: Einführung der Kategorie „lebensgefährlich verletzt“, Anpassung der Verletzten-Definitionen, Aufnahme von Alleinunfällen von Zufußgehenden. Unfallursachen müssen genauer erfasst werden, statt pauschal als „sonstige Ursache“. Empfehlungen des FGSV-Projekts „EBUS“ sind umzusetzen. Krankenhäuser sollen relevante Daten an die Polizei übermitteln dürfen. Datenzugriff für Forschung, Polizei und Verbände erweitern. Digitalisierung: Schutz vor Datenfälschungen durch KI, um Haftungsumgehung zu verhindern. Punktehandel ist als Straftat zu werten. Bewohnerparken darf nicht auf Betriebe ausgeweitet werden, da parkende Kleintransporter Sichtbehinderungen darstellen und so das Unfallrisiko für Zufußgehende erhöhen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 24.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508110021 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.08.2025 an:

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