Regelungsvorhaben

Aufrechterhaltung der EU-Verbraucherschutzstandards in der Verordnung zur Änderung der Fluggastrechteverordnung (EC) No 261/2004

Angegeben von:
von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG (R002027) am 01.08.2025

Beschreibung:
Die Änderung der Fluggastrechteverordnung soll die Verbraucher stärken und den Verbraucherschutz nicht untergraben oder verwässern. Insbesondere soll der Schwellenwert von 3 Stunden bezüglich der Verspätung nicht angehoben werden oder die Kompensation der Passagiere verringert werden. Außerdem sollen die bestehenden "extraordinary circumstances" nicht ausgeweitet werden. Weiterhin sollten jegliche Kompensationen und Entschädigung in Hinblick auf die Inflation seit 2004 angepasst werden.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrages zur Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der EU-Verbraucherschutzstandards in der Änderung der Fluggastrechteverordnung werden politische Debatten beobachtet und die relevanten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Deutschen Bundestag identifiziert und für Gespräche kontaktiert. Als Grundlage für die Kontaktaufnahme werden Informationen zusammengestellt und weitergegeben. Unterstützung wird bei der Überarbeitung von Positionspapieren geleistet. Zur Informationsbeschaffung erfolgt auch die direkte Kontaktaufnahme mit den Büros der zuständigen Abgeordneten. Ebenso wird bei der Organisation von Veranstaltungen unterstützt, zu denen auch Bundestagsabgeordnete und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie politische Beamtinnen und Beamte eingeladen werden.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):

    Betraute Personen (4):

    1. Benjamin Fabio Hoh

      Tätigkeit bis 01/25:
      Pressesprecher des Bundesministeriums der Justiz
      im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) oder dessen Geschäftsbereich

    2. Jan Wehrhold
    3. Ralf Diemer
    4. Sebastian Frevel
      Funktion: Geschäftsführender Gesellschafter
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