Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Änderung § 4 Abs. 1 PassG

Angegeben von:
Bundesverband Trans* e.V. (BVT) (R001715) am 31.07.2025

Beschreibung:
Änderung der Regelungen in § 4 Abs. 1 PassG (Passgesetz) dahingehend, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen mit den Geschlechtseinträgen m, w, d oder keine Angabe einen vom amtlichen Eintrag abweichenden Geschlechtseintrag im Reisepass führen können, ohne weitere Dokumente vorlegen zu müssen, um das eigene Diskriminierungsrisiko beim Grenzübertritt zu reduzieren.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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