Regelungsvorhaben
Änderung § 4 Abs. 1 PassG
Angegeben von:
Bundesverband Trans* e.V. (BVT) (R001715)
am
31.07.2025
Beschreibung:
Änderung der Regelungen in § 4 Abs. 1 PassG (Passgesetz) dahingehend, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen mit den Geschlechtseinträgen m, w, d oder keine Angabe einen vom amtlichen Eintrag abweichenden Geschlechtseintrag im Reisepass führen können, ohne weitere Dokumente vorlegen zu müssen, um das eigene Diskriminierungsrisiko beim Grenzübertritt zu reduzieren.
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]