Regelungsvorhaben

Zugang zur medizinischen Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Angegeben von:
Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität (R007519) am 31.07.2025

Beschreibung:
Krankenhäuser sind im medizinischen Notfall verpflichtet, Hilfe zu leisten, unabhängig davon, ob Menschen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder einen Aufenthaltsstatus haben. Es ist sicherzustellen, dass Krankenhäuser die Kosten für eine Notfallversorgung erstattet bekommen können.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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