Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Zuteilung der Frequenzen des oberen 6-GHz-Bandes über die Frequenzverordnung für die exklusive Nutzung durch WLAN

Angegeben von:
FRITZ! GmbH (R007378) am 31.07.2025

Beschreibung:
Die Entscheidung über die Vergabe des oberen 6-GHz-Bandes umfasst die Neuzuweisung der Frequenzen von 6.425 MHz bis 7.125 MHz. Ziel ist, hierfür die Nutzungsmöglichkeiten für WLAN verbindlich vorzusehen. Die Zuweisung des gesamten oberen 6-GHz-Bandes für eine exklusive Nutzung durch die WLAN-Technologie ist essenziell, um die digitale Konnektivität in Deutschland zukunftssicher zu gestalten, den stetig wachsenden Datenbedarf abzudecken und Innovationen zu ermöglichen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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