Regelungsvorhaben
Zuteilung der Frequenzen des oberen 6-GHz-Bandes über die Frequenzverordnung für die exklusive Nutzung durch WLAN
Angegeben von:
FRITZ! GmbH (R007378)
am
31.07.2025
Beschreibung:
Die Entscheidung über die Vergabe des oberen 6-GHz-Bandes umfasst die Neuzuweisung der Frequenzen von 6.425 MHz bis 7.125 MHz. Ziel ist, hierfür die Nutzungsmöglichkeiten für WLAN verbindlich vorzusehen. Die Zuweisung des gesamten oberen 6-GHz-Bandes für eine exklusive Nutzung durch die WLAN-Technologie ist essenziell, um die digitale Konnektivität in Deutschland zukunftssicher zu gestalten, den stetig wachsenden Datenbedarf abzudecken und Innovationen zu ermöglichen.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.01.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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