Regelungsvorhaben
Verbesserung des Elterngelds und Berücksichtigung von selbständigen Eltern
Angegeben von:
Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. (R000836)
am
28.07.2025
Beschreibung:
Das Elterngeld ist aktuell vor allem auf abhängig Beschäftigte ausgerichtet. Selbstständige haben eine andere Arbeitssituation, ihr Einkommen schwankt in Abhängigkeit von der Auftragslage, welche sich während der geplanten Bezugsdauer von ElterngeldPlus schwer voraussagen lassen und können stark schwanken. Wichtig wäre daher, bei der Beantragung des Elterngelds die Wahlmöglichkeit zu geben, als Bemessungszeitraum das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (analog abhängig Beschäftigter) oder das durchschnittliche Jahreseinkommen mehrerer Jahre zugrunde zu legen. Auch muss das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen während der Dauer des Elterngeldbezugs bei der Berechnung des Elterngelds in den Blick genommen werden, abzügl. Betriebskosten o.Ä.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.07.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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