Regelungsvorhaben
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
28.07.2025
Beschreibung:
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]