Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

DAV befürwortet einen individuellen Anspruch auf Beratung für Überschuldete u. regt an, bei der Entgeltgrenze einen festen Eigenanteil festzulegen.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.07.2025

Beschreibung:
Der DAV befürwortet einen individuellen Anspruch auf Schuldnerberatung für Überschuldete und regt an, bei der Entgeltgrenze des § 3 einen festen Eigenanteil festzulegen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1847 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507280033 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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