Regelungsvorhaben
Rechtssicherheit für Stillbeschäftigungsverbot in der Zahnarztpraxis
Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361)
am
24.07.2025
Beschreibung:
1. Begrenzung des Stillbeschäftigungsverbots
auf 1 Jahr, es sei denn eine längere Stilldauer ist medizinisch notwendig.
2. Möglichkeit für den Arbeitgeber Urlaub der
Arbeitnehmerin für jeden vollen Kalendermonat eines Beschäftigungsverbots um ein
Zwölftel zu kürzen, analog § 17 BEEG.
3. Ersatzlose Streichung der sogenannten abstrakten Gefährdungsbeurteilung nach § 10
Abs. 1 MuSchG.
4. Keine Begrenzung der Erstattung von Sozialabgaben auf 20% im Rahmen der U2 Umlage.
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]