Regelungsvorhaben

Rechtssicherheit für Stillbeschäftigungsverbot in der Zahnarztpraxis

Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361) am 24.07.2025

Beschreibung:
1. Begrenzung des Stillbeschäftigungsverbots auf 1 Jahr, es sei denn eine längere Stilldauer ist medizinisch notwendig. 2. Möglichkeit für den Arbeitgeber Urlaub der Arbeitnehmerin für jeden vollen Kalendermonat eines Beschäftigungsverbots um ein Zwölftel zu kürzen, analog § 17 BEEG. 3. Ersatzlose Streichung der sogenannten abstrakten Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. 4. Keine Begrenzung der Erstattung von Sozialabgaben auf 20% im Rahmen der U2 Umlage.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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