Regelungsvorhaben
IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Angegeben von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191)
am
24.07.2025
Beschreibung:
Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 10.07.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2507240013 (PDF - 30 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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