Regelungsvorhaben
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169)
am
23.07.2025
Beschreibung:
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung:
-Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken
-Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen
-Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung
-Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft
Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen.
Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster.
Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten.
Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation.
Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext.
Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
SG2507230024 (PDF - 28 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.07.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-