Regelungsvorhaben

Einstufung von Ethanol als CMR kat 1 oder 2 verhindern

Angegeben von:
Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz IHO (R003991) am 22.07.2025

Beschreibung:
Ethanol soll im Rahmen der CLP und BPR eingestuft werden. Die Einstufungsvorschläge (Europa, ECHA) fussen auf Daten, die Mengen im Rahmen der Aufnahme in Größenordnung Alkoholmissbrauch beim Menschen zugrundelegen. Die Aufnahmemenge bei einer Handdesinfektion sind nicht vergleichbar und bergen dieses Risiko nicht. Es droht, dass der Wirkstoff u.a. nicht mehr für Desinfektion verwendet werden kann.

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Hygiene im Gesundheitswesen; Hygiene in der Lebensmittelproduktion, Hygiene und Sauberkeit in öffentlichen Bereichen
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