Regelungsvorhaben
Stärkung der ambulanten Vorsorgeleistungen und Förderung der anerkannten deutschen Heilbäder und Kurorte
Angegeben von:
Bayerischer Heilbäder-Verband e. V. (R000702)
am
17.07.2025
Beschreibung:
Ziel ist die strukturelle Stärkung der ambulanten Vorsorgekur als GKV-Pflichtleistung. Die Inanspruchnahme durch Versicherte soll durch vereinfachte Verfahren und Nutzung digitaler Möglichkeiten verbessert werden. Zugleich sollen kurärztliche Versorgung gesichert, Qualitätsstandards durchgesetzt und Heilbäder als regionale Gesundheitsstandorte gestärkt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/5973 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Förderung der anerkannten Kurorte und Heilbäder in Deutschland und Bedeutung der ambulanten Vorsorgeleistungen gemäß § 23 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.10.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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