Regelungsvorhaben

Stärkung der ambulanten Vorsorgeleistungen und Förderung der anerkannten deutschen Heilbäder und Kurorte

Angegeben von:
Bayerischer Heilbäder-Verband e. V. (R000702) am 17.07.2025

Beschreibung:
Ziel ist die strukturelle Stärkung der ambulanten Vorsorgekur als GKV-Pflichtleistung. Die Inanspruchnahme durch Versicherte soll durch vereinfachte Verfahren und Nutzung digitaler Möglichkeiten verbessert werden. Zugleich sollen kurärztliche Versorgung gesichert, Qualitätsstandards durchgesetzt und Heilbäder als regionale Gesundheitsstandorte gestärkt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/5973 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Förderung der anerkannten Kurorte und Heilbäder in Deutschland und Bedeutung der ambulanten Vorsorgeleistungen gemäß § 23 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507160018 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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