Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507160018 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der ambulanten Vorsorgeleistungen und Förderung der anerkannten deutschen Heilbäder und Kurorte

Ziel ist die strukturelle Stärkung der ambulanten Vorsorgekur als GKV-Pflichtleistung. Die Inanspruchnahme durch Versicherte soll durch vereinfachte Verfahren und Nutzung digitaler Möglichkeiten verbessert werden. Zugleich sollen kurärztliche Versorgung gesichert, Qualitätsstandards durchgesetzt und Heilbäder als regionale Gesundheitsstandorte gestärkt werden.

Bereitgestellt von:
Bayerischer Heilbäder-Verband e. V. (R000702) am 17.07.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/5973 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Förderung der anerkannten Kurorte und Heilbäder in Deutschland und Bedeutung der ambulanten Vorsorgeleistungen gemäß § 23 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Betroffene Interessenbereiche (2)

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