Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Praxisnahe Anpassungen bei der Umsetzung der NIS-2-RL

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 16.07.2025

Beschreibung:
Der VDA begrüßt den Entwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, fordert jedoch praxisnahe Anpassungen. Wichtig ist ein ganzheitlicher Cybersicherheitsansatz, Länder und Kommunen müssen miteinbezogen werden. Die Automobilindustrie ist als „wichtige Einrichtung“ direkt betroffen. Der VDA fordert unbürokratische Registrierungs- und Meldeverfahren, die Einbindung ethischer Hacker, Rechtssicherheit bei der Geschäftsleiterhaftung (durch Safe-Harbor-Regelungen) sowie die Einrichtung eines zentralen digitalen Meldeportals beim BSI. Zudem soll ein Konzernprivileg für interne IT-Dienstleistungen eingeführt werden. Die Rolle eines unabhängigen Informationssicherheitsbeauftragten (CISO) wird empfohlen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507160019 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 04.07.2025 an:

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