Regelungsvorhaben

Der DAV fordert eine explizite gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Tasern im Rahmen der Änderung des UZwG.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 16.07.2025

Beschreibung:
Der DAV hält eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für den Einsatz von Tasern im UZwG (Bund) für notwendig. Die Regelung sollte Vorgaben zum Schutz von vulnerablen Gruppen enthalten (Personen mit Herz-Kreislauf- oder Lungen-Erkrankungen, Schwangere, alkoholisierte Personen oder Personen mit psychischen Problemen, ältere Menschen). Wünschenswert ist zudem eine Evaluation des Einsatzes von Tasern sowie eine Regelung zur Meldepflicht zu den Einsatzfolgen. Ferner sollte die Regelung Vorgaben zur maximal zulässigen Anwendungsdauer oder der zulässigen Anzahl der Impulse pro Einsatz beinhalten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507160005 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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