Regelungsvorhaben
Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher
Angegeben von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291)
am
16.07.2025
Beschreibung:
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt, dass der Bundesgesetzgeber mit dem vorliegenden Referentenentwurf den Verpflichtungen der Richtlinie (EU) 2023/22225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 nachkommt, nach denen die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.
Nach Einschätzung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins besteht die Notwendigkeit, bedarfsgerechte Angebote an Schuldnerberatungsdiensten sicherzustellen und auszubauen. Dies ist nach unserer Ansicht derzeit nicht überall, wo es erforderlich ist, bedarfsdeckend der Fall.
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Referentenentwurf:
Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse [alle RV hierzu]
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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