Regelungsvorhaben

Umsetzung der IRRD in nationales Recht

Angegeben von:
Allianz Lebensversicherungs-AG (R001718) am 08.07.2025

Beschreibung:
Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen und anzuwenden. Die Allianz Lebensversicherungs-AG setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung möglichst bürokratiearm unter Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen erfolgt. Dieser Rahmen hat zusammen mit dem in Deutschland für die Lebensversicherungswirtschaft bestehenden Sicherungssystem erfolgreich zur Wahrung der Finanzstabilität beigetragen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen - (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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