Regelungsvorhaben
Umsetzung der IRRD in nationales Recht
Angegeben von:
Allianz Lebensversicherungs-AG (R001718)
am
08.07.2025
Beschreibung:
Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen und anzuwenden. Die Allianz Lebensversicherungs-AG setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung möglichst bürokratiearm unter Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen erfolgt. Dieser Rahmen hat zusammen mit dem in Deutschland für die Lebensversicherungswirtschaft bestehenden Sicherungssystem erfolgreich zur Wahrung der Finanzstabilität beigetragen.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]