Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Bewertung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399) am 08.07.2025

Beschreibung:
Der ZIA unterstützt die Ausweitung der Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte (§ 246 Abs. 8–14 BauGB) für den Wohnungsbau, kritisiert jedoch das die vorgeschlagene Regelung – anders als die Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte – neue einschränkende Vorgaben schafft, wie eine verpflichtende Zustimmung der Gemeinde, die Befristung der Regelung bis 2030 und die Mindestgröße von sechs Wohnungen pro Gebäude. Außerdem sieht der sog. „Wohnungsbau-Turbo“ Erleichterungen für Lärmfestsetzungen vor. Unverständlich ist allerdings, dass weiterhin eine Verlagerung des Messpunkts für den Schallschutz in den Innenraum fehlt – wie sie für Verkehrslärm gilt. Das verhindert die Nutzung technischer Lösungen wie passivem Schallschutz (z. B. Hamburger Fenster).

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506300247 (PDF - 16 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.06.2025 an:

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