Regelungsvorhaben
Verpflichtende Transparenz bei Lizenzabrechnungen für Künstler*innen nach § 32d UrhG
Angegeben von:
D-Popkultur g e.V. (R005528)
am
07.07.2025
Beschreibung:
Nachschärfung des § 32d UrhG: Ziel ist es, Lizenznehmer*innen gesetzlich zu verpflichten, Künstler*innen vollständige, nachvollziehbare und rückwirkend überprüfbare Lizenzabrechnungen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren bereitzustellen. Dies soll eine gerechte Beteiligung an Verwertungserlösen im digitalen Marktumfeld ermöglichen. D-Popkultur verfolgt die Einführung verbindlicher Transparenzstandards zur Stärkung der Verhandlungsposition von Urheber*innen gegenüber Labels und Plattformen.
- Kultur [alle RV hierzu]