Regelungsvorhaben

Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz

Angegeben von:
Asklepios Klinik Schildautal Seesen GmbH (R003334) am 03.07.2025

Beschreibung:
bermäßige geplante bürokratische Vorgaben sollen vermieden werden. Durch die Einführung der Krankenhaus-Level durch den Bund verlieren die Länder ihre Hoheit der Krankenhausplanung. Diese Einteilung der Kliniken nach Leistungsgruppen „durch die Hintertür“ soll vermieden werden. Den Ländern soll die Planungshoheit nicht genommen werden. Die Qualität des Informationsportals selbst soll verbessert werden. Außerdem erfolgt der Hinweis darauf, dass die Liquiditätshilfen nur ein Vorziehen von bereits bestehenden finanziellen Ansprüchen der Krankenhäuser an die Krankenkassen sind, die die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sind. Dies ist so nicht auskömmlich. Es müssen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und zusätzliche gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern