- Registernummer: R003334
- Ersteintrag: 11.03.2022
- Letzte Änderung: 03.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Karl-Herold-Str. 138723 SeesenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +495381740
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E-Mail-Adressen:
- gsfsekretariat.seesen@asklepios.com
- f.nachtwey@asklepios.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2420.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Ralf Nehmzow
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Mitgliedschaften (1):
- Niedersächsische Krankenhausgesellschaft
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Asklepios Klinik Schildautal Seesen GmbH betreibt ein Krankenhaus am Standort in Seesen und stellt damit die stationäre Gesundheitsversorgung sicher. Es werden unter anderem folgende Fachrichtungen angeboten: Neurologie, Neurologische Frührehabilitation, Neurochirurgie, Geriatrie, Innere Medizin und Kardiologie. Tätigkeiten im Rahmen der Interessensvertretung: Kontaktpflege im Rahmen von Veranstaltungen, Konferenzen, Podiumsdiskussionen und Newslettern. Neben der herkömmlichen Kontaktpflege werden alle relevanten Mittel und Kanäle der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt.
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Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz
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Beschreibung:
bermäßige geplante bürokratische Vorgaben sollen vermieden werden. Durch die Einführung der Krankenhaus-Level durch den Bund verlieren die Länder ihre Hoheit der Krankenhausplanung. Diese Einteilung der Kliniken nach Leistungsgruppen „durch die Hintertür“ soll vermieden werden. Den Ländern soll die Planungshoheit nicht genommen werden. Die Qualität des Informationsportals selbst soll verbessert werden. Außerdem erfolgt der Hinweis darauf, dass die Liquiditätshilfen nur ein Vorziehen von bereits bestehenden finanziellen Ansprüchen der Krankenhäuser an die Krankenkassen sind, die die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sind. Dies ist so nicht auskömmlich. Es müssen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und zusätzliche gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
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Beschreibung:
Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Niedersächsisches Ministerium für Soziales , Gesundheit und Gleichstellung
Deutsche Öffentliche Hand – LandHannoverBetrag: 1.120.001 bis 1.130.000 EuroPauschale Fördermittel
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24