Regelungsvorhaben

Europäischer innovationsfreundlicher Rechtsrahmen

Angegeben von:
Radlogistik Verband Deutschland e.V. (R002365) am 01.07.2025

Beschreibung:
Einheitlicher, innovationsfreundlicher europäischer Rechtsrahmen für Lastenräder und -anhänger. Lastenräder sollen weiterhin als Fahrräder eingestuft bleiben, ohne Führerschein- und Zulassungspflicht, mit Radwegnutzung. Ziel ist die Sicherung des europäischen Binnenmarktzugangs für deutsche Hersteller und die Stärkung ihrer Exportquote von derzeit 45 %.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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