Regelungsvorhaben
Europäischer innovationsfreundlicher Rechtsrahmen
Angegeben von:
Radlogistik Verband Deutschland e.V. (R002365)
am
01.07.2025
Beschreibung:
Einheitlicher, innovationsfreundlicher europäischer Rechtsrahmen für Lastenräder und -anhänger. Lastenräder sollen weiterhin als Fahrräder eingestuft bleiben, ohne Führerschein- und Zulassungspflicht, mit Radwegnutzung. Ziel ist die Sicherung des europäischen Binnenmarktzugangs für deutsche Hersteller und die Stärkung ihrer Exportquote von derzeit 45 %.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]