Regelungsvorhaben
Ausformulierung des Einbürgerungstests
Angegeben von:
Tikvah Institut gUG (R000438)
am
01.07.2025
Beschreibung:
Die Einbürgerungsvoraussetzungen des neuen StAG sehen für Zuwanderer, die sich einbürgern lassen
wollen, die Pflicht vor, einen Einbürgerungstest abzulegen, mit der man die nach § 10 Absatz 1 Nr. 7
STAG geforderten Kenntnisse nachweisen kann.
Wir begrüßen, dass Wissen über jüdisches Leben, Israel und auch über Antisemitismus Gegenstand des
Einbürgerungstestes nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 STAG wird.
Zum Wording „Existenzrecht des Staates Israels“ raten wir zu einer präziseren Formulierung: Es geht
ja um Angriffe auf Israels Existenz und somit den Gedanken der Völkerverständigung; besser wäre es
womöglich von ‚Identität und Geschichte Israels‘ oder ‚Existenz, Identität und Geschichte Israels‘ zu
sprechen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Einbürgerungstestverordnung Datum des Referentenentwurfs: 30.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Extremismusbekämpfung [alle RV hierzu]
- Integration [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Migration [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]
- Antisemitismusforschung und -prävention, Außenpolitik: MENA, Israel, Schutz jüdischen Lebens
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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