Regelungsvorhaben
Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicher
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
01.07.2025
Beschreibung:
Der VKU begrüßt die Absenkung der Füllstandsvorgaben im
Verordnungsentwurf. Das niedrigere Ziel sollte aber nicht mehr zu einem festen
Stichtag (1. November) erreicht werden müssen, sondern in einem bestimmten
Zeitraum.
Der VKU fordert, dass die neuen Füllstandsvorgaben zu jedem Zeitpunkt
zwischen Oktober und Dezember eines Jahres erreicht werden können, um
mehr zeitliche Flexibilität bei der marktlichen Befüllung zu gewährleisten und so
den Raum für Spekulation zulasten der Gasverbraucher einzuschränken.
Der VKU fordert, alle vorgesehenen Zwischenziele zu streichen. Auch auf EU-Ebene
wurden diese nur als indikativ vorgeschlagen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gasspeicherfüllstandsverordnung Datum des Referentenentwurfs: 28.04.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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