Regelungsvorhaben

Voyeur-Aufnahmen strafbar machen. Jetzt Gesetzeslücke schließen!

Angegeben von:
innn.it e.V: (R001798) am 30.06.2025

Beschreibung:
Die Petition fordert eine Erweiterung des Paragraph 184k StGB, um sämtliche voyeuristischen Aufnahmen unter Strafe zu stellen – auch dann, wenn keine nackte Haut oder der Intimbereich betroffen sind. Ziel ist es, eine Gesetzeslücke zu schließen, die derzeit Täter schützt und Betroffene schutzlos lässt. Heimliches, sexuell motiviertes Filmen soll unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat) oder Grad der Entblößung strafbar sein. https://innn.it/voyeur-aufnahmen

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Die Petition fordert eine Erweiterung des Paragraph 184k StGB, um sämtliche voyeuristischen Aufnahmen unter Strafe zu stellen – auch dann, wenn keine nackte Haut oder der Intimbereich betroffen sind. Ziel ist es, eine Gesetzeslücke zu schließen, die derzeit Täter schützt und Betroffene schutzlos lässt. Heimliches, sexuell motiviertes Filmen soll unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat) oder Grad der Entblößung strafbar sein.

    Auftraggeber/-innen (1):

    1. Yanni Gentsch

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (5):

    Betraute Personen (5):

    1. Gregor Hackmack
      Funktion: Vorstand
    2. Carlotta Eisele
    3. Celina Ponz
    4. Sebastian Schütz
    5. Michel Arriens
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