Regelungsvorhaben

Gewährung von "Hilfe zur Pflege" beschleunigen

Angegeben von:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. (R004257) am 30.06.2025

Beschreibung:
Zur Abmilderung der Härten langer Bearbeitungszeiten für Antragsverfahren auf Gewährung von "Hilfe zur Pflege" nach § 63 SGB XII, sollen Sozialämter gesetzlich verpflichtet werden, kurz nach Vorliegen aller Antragsunterlagen eine vorläufige Kostendeckungszusage an die leistungserbringenden Pflegeeinrichtungen zu erteilen, wenn eine unverzügliche Bearbeitung und Bescheidung des Antrags innerhalb von 3 Wochen nicht möglich ist, um die angemessene Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, ohne wirtschaftliche Risiken beim Leistungserbringer zu verursachen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern