Regelungsvorhaben
Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung durch Erstattung versicherungsfremder Leistungen
Angegeben von:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. (R004257)
am
30.06.2025
Beschreibung:
Der angespannten finanziellen Lage der Sozialen Pflegeversicherung soll Rechnung getragen werden, indem sie entlastet wird. Hierzu sollen ihr pandemiebedingte Kosten, die sie während der Corona-Pandemie zu tragen hatte, aus Mitteln des Bundeshaushalts erstattet werden: Ferner sollen Kosten für Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft aus Mitteln des Bundeshaushalts und nicht mehr aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung bestritten werden.
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]