Regelungsvorhaben

§ 114a Absatz 1 Satz 2 SGB XI ändern - Ankündigung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen 2 Tage vorher

Angegeben von:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. (R004257) am 30.06.2025

Beschreibung:
§ 114a Absatz 1 Satz 2 SGB XI sieht eine Ankündigung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen am Vortag vor. Zukünftig soll eine Ankündigung 2 Tage vor der Prüfung erfolgen, so wie es im wissenschaftlichen Abschlussbericht vorgesehen wurde, der das neue Prüfsystem für die ambulante Pflege entwickelt hat. Die Gesetzesänderung soll insofern lediglich die Umsetzung der Empfehlung der Wissenschaft ermöglichen, ohne dass der veraltete Gesetzestext, der sich auf das alte Prüfsystem bezog, dem entgegensteht.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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