Regelungsvorhaben
Einführung einer branchenspezifischen Minijob-Verdienstgrenze für Pflegekräfte mit Orientierung an den Pflege-Mindestlöhnen
Angegeben von:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. (R004257)
am
30.06.2025
Beschreibung:
Bislang orientiert sich die Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter ("Minijobber") am allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und wird entsprechend dessen Erhöhungen ebenfalls angehoben. Zukünftig sollen Erhöhungen der Pflegemindestlöhne gemäß der jeweiligen Pflegearbeitsbedingungsverordnung ebenfalls eine Erhöhung der o.g. Verdienstgrenze zur Folge haben, jedoch nur für diejenigen Arbeitskräfte, die unter die Pflege-Mindestlöhne fallen. So soll verhindert werden, dass Pflegekräfte ihre Arbeitsstunden verringern müssen, um die Verdienstgrenze weiterhin einzuhalten, wenn die Pflegemindestlöhne steigen.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]