Regelungsvorhaben

Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht

Angegeben von:
Bayer AG (R002249) am 30.06.2025

Beschreibung:
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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