Regelungsvorhaben
Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht
Angegeben von:
Bayer AG (R002249)
am
30.06.2025
Beschreibung:
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]