Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Ausnahme der WSV von pauschalen Kürzungen der HG 5 sowie von pauschalen Stelleneinsparungen

Angegeben von:
Initiative System Wasserstraße (R006136) am 30.06.2025

Beschreibung:
Das BMF plant – mit Berufung auf den Koalitionsvertrag – eine pauschale Stellenkürzung der Bundesverwaltung um insgesamt 8 Prozent, beginnend 2025 mit 0,5 Prozent und 2026 mit 2 Prozent sowie eine Kürzungen der sogenannten Obergruppen 51 und 54 aller Einzelpläne um 2 Prozent je Jahr, kumulierend auf 10 Prozent im Haushaltsjahr 2029. Ziel der Einflussnahme ist erstens: Die pauschalen, einzelplanübergreifenden Kürzungen in den Obergruppen 51 und 54 dürfen auf den Wasserstraßenetat keine Anwendung finden. Zweitens: Die WSV muss ausgenommen werden von der geplanten pauschalen Personalstellenabschmelzungen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506300056 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern