Regelungsvorhaben

Ausnahme der WSV von pauschalen Kürzungen der HG 5 sowie von pauschalen Stelleneinsparungen

Angegeben von:
Initiative System Wasserstraße (R006136) am 30.06.2025

Beschreibung:
Das BMF plant – mit Berufung auf den Koalitionsvertrag – eine pauschale Stellenkürzung der Bundesverwaltung um insgesamt 8 Prozent, beginnend 2025 mit 0,5 Prozent und 2026 mit 2 Prozent sowie eine Kürzungen der sogenannten Obergruppen 51 und 54 aller Einzelpläne um 2 Prozent je Jahr, kumulierend auf 10 Prozent im Haushaltsjahr 2029. Ziel der Einflussnahme ist erstens: Die pauschalen, einzelplanübergreifenden Kürzungen in den Obergruppen 51 und 54 dürfen auf den Wasserstraßenetat keine Anwendung finden. Zweitens: Die WSV muss ausgenommen werden von der geplanten pauschalen Personalstellenabschmelzungen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506300056 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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