Regelungsvorhaben
Ausnahme der WSV von pauschalen Kürzungen der HG 5 sowie von pauschalen Stelleneinsparungen
Angegeben von:
Initiative System Wasserstraße (R006136)
am
30.06.2025
Beschreibung:
Das BMF plant – mit Berufung auf den Koalitionsvertrag – eine pauschale Stellenkürzung der
Bundesverwaltung um insgesamt 8 Prozent, beginnend 2025 mit 0,5 Prozent und 2026 mit 2
Prozent sowie eine Kürzungen der sogenannten Obergruppen 51 und 54 aller Einzelpläne
um 2 Prozent je Jahr, kumulierend auf 10 Prozent im Haushaltsjahr 2029. Ziel der Einflussnahme ist erstens: Die pauschalen, einzelplanübergreifenden Kürzungen in den Obergruppen 51 und 54
dürfen auf den Wasserstraßenetat keine Anwendung finden. Zweitens: Die WSV muss ausgenommen werden von der geplanten pauschalen Personalstellenabschmelzungen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.05.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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