Regelungsvorhaben

Änderungen der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Angegeben von:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) (R002288) am 29.06.2025

Beschreibung:
Die Interessenvertretung bezweckt die Verlängerung der bis zum 31.12.2025 befristeten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse, §§ 556d ff. BGB) unter Streichung der Ausnahmen für den Geltungsbereich in § 556e BGB (Vormiete, Modernisierung) und in § 556f Satz 2 BGB (umfassende Modernisierung) sowie unter Aktualisierung der Neubaudefinition in § 556f Satz 1 BGB. Außerdem sollen Umgehungsmöglichkeiten durch Indexmieten, möblierte Vermietungen und Kurzzeitvermietungen unterbunden werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/322 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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