Regelungsvorhaben
Aufnahme von ME/CFS in das ASV-Programm nach § 116b SGB V
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für ME/CFS (R002363)
am
29.06.2025
Beschreibung:
ME/CFS soll in das Programm der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V aufgenommen werden, um die Versorgung strukturell deutschlandweit zu stärken
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.02.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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