Regelungsvorhaben

Novellierung des GEG

Angegeben von:
SachsenEnergie AG (R005643) am 27.06.2025

Beschreibung:
Das GEG ermöglicht den Einbau gasfähiger, aber auf Wasserstoff umrüstbarer Heizungen – allerdings nur, wenn ein detaillierter, bis 2028 einzureichender und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für den Netzübergang auf Wasserstoff vorliegt. Die Anforderungen an der Erstellung von verbindlichen Wasserstofffahrplänen (71k GEG) bergen jedoch Umsetzungsrisiken und gehen mit unkalkulierbaren Regressionsforderungen ggü. VNB einher. Eine Transformation der Erdgasnetze ist auch ohne § 71k GEG möglich.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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