Regelungsvorhaben

Regelungen zur Pflegekompetenz nachjustieren, Etablierung weiterer Regelungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen nicht sachgerecht

Angegeben von:
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (R000892) am 27.06.2025

Beschreibung:
Der Katalog heilkundlicher Aufgaben sollte nicht auf die ambulante Gesundheitsversorg und auf die Langzeitpflege begrenzt werden. Die systematische Klärung und Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen muss noch weiterentwickelt werden. Die zusätzlichen Regelungen zur Etablierung von gemeinschaftlichen Wohnformen in der sozialen Pflegeversicherung werden abgelehnt. Das bisherige Leistungs- und Vertragsrecht in der ambulanten Pflege ermöglicht heute bereits vielfältige Wohn- und Pflegeangebote, in Selbst- oder Trägerverantwortung. Die Regelung zu den BAS-Prüfungen der Datenmeldungen der Krankenkassen für den RSA nach § 273 SGB V werden abgelehnt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 365/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (6)

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