Regelungsvorhaben
Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung soll geändert werden, bevor er vom Bundestag beschlossen wird.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
25.06.2025
Beschreibung:
Ausdrückliche Zulassung der Festsetzung von Innenraumpegeln wiederaufnehmen.
Tragende Prinzipien des BauGB, wie etwa das Planmäßigkeitsprinzip, nicht voraussetzungslos opfern.
Klarstellen, ob und welche Bedeutung das Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 31 Abs. 3 BauGB-E hat und praxistauglich konkretisieren. Klarstellen, welche praktische Folge aus dem Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 34 Abs. 3a BauGB-E folgt, und eine Abgrenzung zum Tatbestandsmerkmal in § 31 Abs. 3 BauGB-E vornehmen.
Klarstellen, Teilung nach § 250 BauGB-E kann nicht untersagt werden, wenn durch bauliche Maßnahmen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, etwa durch eine Aufstockung oder den Ausbau des Dachgeschosses.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU und der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Datum des Referentenentwurfs: 04.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
SG2506250011 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.06.2025 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-