Regelungsvorhaben

Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung soll geändert werden, bevor er vom Bundestag beschlossen wird.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 25.06.2025

Beschreibung:
Ausdrückliche Zulassung der Festsetzung von Innenraumpegeln wiederaufnehmen. Tragende Prinzipien des BauGB, wie etwa das Planmäßigkeitsprinzip, nicht voraussetzungslos opfern. Klarstellen, ob und welche Bedeutung das Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 31 Abs. 3 BauGB-E hat und praxistauglich konkretisieren. Klarstellen, welche praktische Folge aus dem Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 34 Abs. 3a BauGB-E folgt, und eine Abgrenzung zum Tatbestandsmerkmal in § 31 Abs. 3 BauGB-E vornehmen. Klarstellen, Teilung nach § 250 BauGB-E kann nicht untersagt werden, wenn durch bauliche Maßnahmen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, etwa durch eine Aufstockung oder den Ausbau des Dachgeschosses.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU und der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Datum des Referentenentwurfs: 04.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506250011 (PDF - 16 Seiten)

    Adressatenkreis:

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