Regelungsvorhaben

Einführung einer Absicherungspflicht im Strommarkt zur Stärkung investiver Anreize für steuerbare Kapazitäten

Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888) am 24.06.2025

Beschreibung:
Der BDEW bewertet die Einführung einer Absicherungspflicht, nach der Stromlieferanten verpflichtet würden, sich durch langfristige Beschaffungsverträge oder Hedging-Produkte gegen Strompreisrisiken abzusichern. Ziel ist es, hierdurch stabile Erlöse für Betreiber steuerbarer Kraftwerke zu schaffen und Investitionen in flexible Erzeugungskapazitäten langfristig abzusichern. Der BDEW setzt sich für die Ausgestaltung eines marktgerechten und investitionsfördernden Kapazitätsmechanismus ein, der Versorgungssicherheit und Transformation des Stromsystems gleichermaßen unterstützt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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